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Energieausweis: Was Immobilienbesitzer wissen sollten

2 Min. Lesezeit
Energieausweis für Immobilien

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, braucht einen Energieausweis. Ohne gibt es Bußgelder. Aber was steht eigentlich drin, welche Variante brauchen Sie und was bringt Ihnen das Dokument? Hier die wichtigsten Fakten.

Inhalte im Energieausweis

Der Energieausweis zeigt Mietern und Käufern, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht. Drei Angaben sind besonders relevant:

Der Energiekennwert gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr verbraucht (in kWh/m²a). Je niedriger, desto besser. Ein Neubau liegt oft unter 50, ein unsanierter Altbau aus den 1970ern leicht über 200.

Die Effizienzklasse reicht von A+ (sehr sparsam) bis H (hoher Verbrauch). Das Prinzip kennen Sie von Elektrogeräten.

Viele Energieausweise enthalten Empfehlungen: zum Beispiel Fassadendämmung oder den Austausch einer alten Heizung. Diese Hinweise können beim Kauf helfen, Sanierungskosten realistisch einzuschätzen.

Nutzen des Energieausweises

Ein Energieausweis ist Pflicht, aber er nützt auch Ihnen als Eigentümer:

Interessenten sehen sofort, welche Energiekosten auf sie zukommen. Ein guter Kennwert ist ein Verkaufsargument.

Durch die standardisierten Kennzahlen lassen sich Immobilien vergleichen. Legen Sie zwei Wohnungen nebeneinander und Sie sehen sofort, welche günstiger im Unterhalt ist.

Der Ausweis zeigt Ihnen auch, wo sich eine Modernisierung lohnt. Neue Fenster oder eine bessere Dämmung verbessern den Kennwert und machen Ihr Objekt für Interessenten attraktiver. Das wirkt sich direkt auf die Immobilienbewertung aus.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch und ermittelt den theoretischen Bedarf. Welchen Sie brauchen, hängt vom Baujahr und der Größe ab.

Gesetzliche Vorgaben

Seit 2009 müssen Eigentümer den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung unaufgefordert vorlegen. Wer das nicht tut, riskiert ein Bußgeld. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihrer noch aktuell ist, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.