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Immobilie geerbt – was Erben jetzt wissen sollten

4 Min. Lesezeit
Repräsentative Altbau-Fassade

Eine Immobilie zu erben, klingt zunächst nach einem Glücksfall. In der Praxis stehen Erben aber vor einer ganzen Reihe von Entscheidungen – und einige davon sind fristgebunden. Aus meiner Erfahrung als Makler in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis weiß ich: Schnelle Entscheidungen sind selten die besten. Aber zu lange warten sollten Sie auch nicht.

Erbe annehmen oder ausschlagen?

Das ist die erste Entscheidung – und sie hat eine Frist. Sie haben sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen. Das kann problematisch sein, wenn die Immobilie mit Schulden belastet ist. Prüfen Sie deshalb früh, ob Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten auf dem Objekt lasten.

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Drei Wege, jeder mit eigenen Konsequenzen. Selbstnutzung bindet Kapital und erfordert oft Renovierungen, kann aber Erbschaftssteuer sparen. Vermietung bringt laufende Einnahmen, bedeutet aber Verwaltungsaufwand und Instandhaltung. Ein Verkauf schafft Klarheit und Liquidität – und ist oft die pragmatischste Lösung, besonders bei Erbengemeinschaften. Die richtige Entscheidung hängt von Ihrer Situation, dem Zustand der Immobilie und dem lokalen Markt ab.

Erbschaftssteuer: Freibeträge und Ausnahmen

Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie ab. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Liegt der Immobilienwert darüber, wird der überschüssige Betrag besteuert.

Sonderfall Familienheim: Ehepartner können das geerbte Familienheim komplett steuerfrei übernehmen, wenn sie mindestens zehn Jahre darin wohnen bleiben. Für Kinder gilt dasselbe, allerdings nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Voraussetzung: Der Erblasser hat die Immobilie bis zum Tod selbst bewohnt, und der Einzug erfolgt innerhalb von etwa sechs Monaten nach dem Erbfall. Wer vorher auszieht, verliert die Steuerbefreiung – es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor, etwa Pflegebedürftigkeit.

Spekulationssteuer: Die Frist des Erblassers zählt

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist nicht neu. Sie übernehmen die Frist des Erblassers. Hat er die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen. Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, müssen Sie die Restlaufzeit abwarten – oder die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnen.

Erbengemeinschaft: Wenn mehrere entscheiden müssen

Wird eine Immobilie an mehrere Erben vererbt, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam – kein Einzelner kann allein über die Immobilie entscheiden. Ein Verkauf braucht die Zustimmung aller. Das klingt einfach, führt aber in der Praxis regelmäßig zu Konflikten: Einer will verkaufen, der andere behalten, der Dritte vermieten. Unterschiedliche finanzielle Situationen und emotionale Bindung ans Elternhaus machen es nicht leichter.

Jeder Miterbe kann seinen Erbanteil verkaufen – den anderen Miterben steht dann ein Vorkaufsrecht zu. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen. Die bringt allerdings in der Regel deutlich weniger als ein Verkauf auf dem freien Markt. Ein neutraler Makler kann hier als Vermittler helfen und eine sachliche Grundlage schaffen.

Grundbuch, Energieausweis und Sanierungspflichten

Als neuer Eigentümer müssen Sie das Grundbuch berichtigen lassen. Wenn Sie das innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall erledigen, ist die Umschreibung kostenlos. Danach fallen Gebühren an. Den Nachweis erbringen Sie mit einem Erbschein oder einem notariellen Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Bei einem Verkauf oder einer Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis. Und: Als Erbe lösen Sie dieselben Sanierungspflichten aus wie ein Käufer. Innerhalb von zwei Jahren müssen Sie unter anderem die oberste Geschossdecke dämmen und Heizkessel austauschen, die älter als 30 Jahre sind. Bußgelder bei Nichtbeachtung können bis zu 50.000 Euro betragen.

Renovieren oder direkt verkaufen?

Viele geerbte Immobilien sind in die Jahre gekommen. Ob sich eine Renovierung vor dem Verkauf lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Kleinere Maßnahmen wie frische Farbe, ein gepflegter Garten oder eine entrümpelte Garage wirken oft Wunder und kosten wenig. Größere Investitionen – neue Heizung, Bäder, Dach – sollten Sie nur tätigen, wenn der Mehrwert den Aufwand klar übersteigt. Ich berate Sie ehrlich, was sich bei Ihrem Objekt lohnt.

Den Wert der Immobilie kennen

Egal wie Sie sich entscheiden – ohne eine solide Immobilienbewertung fehlt die Grundlage. Gerade bei Immobilien, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind, weicht die eigene Vorstellung oft erheblich vom tatsächlichen Marktwert ab. Eine unabhängige Bewertung gibt Ihnen Sicherheit für die Erbschaftssteuererklärung, für die Verhandlung mit Miterben und für einen möglichen Verkauf.

Mein Rat an Sie

Eine geerbte Immobilie bringt Verantwortung mit sich – und Fristen, die Sie kennen sollten. Nehmen Sie sich trotzdem die Zeit, Ihre Optionen sorgfältig abzuwägen. Ich begleite Erben in Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis regelmäßig durch diesen Prozess. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen arbeite ich mit Steuerberatern und Fachanwälten in der Region zusammen. Sprechen Sie mich an – ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen.